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Brandfallsteuerung im Aufzug – Vorschrift, Funktion und Nachrüstung einfach erklärt

7. August 2025

Brandfallsteuerung im Aufzug – Vorschrift, Funktion und Nachrüstung einfach erklärt

Brandfallsteuerung im Aufzug: Ein Warnschild befindet sich auf der Außenseite eines Glasaufzugs.

Aufzüge gehören heute zur Standardausstattung vieler Gebäude – doch im Brandfall können sie schnell zur Gefahr werden. Eine Brandfallsteuerung schützt Nutzer, indem sie den Aufzug gezielt steuert und die Nutzung im Ernstfall unterbindet. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Brandfallsteuerung ist, wann sie verpflichtend ist und welche Systeme sich unterscheiden.


Warum ist die Brandfallsteuerung bei Aufzügen so wichtig?

Eine Brandfallsteuerung im Aufzug ist ein essenzieller Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden. Sie sorgt dafür, dass Aufzüge im Brandfall sicher gesteuert werden und keine Gefahr für Menschenleben darstellen.

Gerade in größeren Gebäuden oder Hochhäusern spielt die automatische Steuerung im Brandfall eine zentrale Rolle. Sie verhindert, dass Personen versehentlich in verrauchte Bereiche gefahren werden oder Aufzüge blockieren. Die Brandfallsteuerung trägt damit wesentlich zur allgemeinen Gebäudesicherheit bei.


Was ist eine Brandfallsteuerung im Aufzug?

Eine Brandfallsteuerung im Aufzug ist eine spezielle Sicherheitsfunktion, die im Brandfall bestimmte automatische Abläufe auslöst. Sie dient dazu, Aufzüge in sichere Bereiche zu führen und die weitere Nutzung zu verhindern.

Im Detail erkennt die Steuerung über Brandmelder, wann ein Brandfall vorliegt. Daraufhin wird die Kabine automatisch in eine definierte Endstellung gebracht, meistens das Erdgeschoss. Dort bleibt sie mit geöffneten Türen stehen. Zusätzlich werden Steuerbefehle von innen und außen gesperrt, um eine weitere Nutzung zu verhindern. Die Norm DIN EN 81-73 regelt die genauen Anforderungen an diese Steuerung.


Wann benötigt ein Aufzug eine Brandfallsteuerung?

Ein Aufzug benötigt eine Brandfallsteuerung, wenn es sich um ein Gebäude handelt, in dem besondere Anforderungen an den Brandschutz bestehen. Das betrifft vor allem Hochhäuser, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen.

Ob eine Brandfallsteuerung verpflichtend ist, richtet sich nach der Gebäudeart, der Höhe sowie den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung. In vielen Fällen verlangen Bauämter eine solche Steuerung ab einer bestimmten Gebäudehöhe oder Nutzung. Sie ist fester Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte und wird bei Neubauten fast immer eingeplant.


Dynamische, halbdynamische und statische Brandfallsteuerungen im Vergleich

Es gibt verschiedene Arten von Brandfallsteuerungen, die sich in ihrer Reaktionsweise auf einen Brandfall unterscheiden. Die Auswahl hängt unter anderem von der Gebäudegröße und dem vorhandenen Brandschutzkonzept ab.

Die drei Hauptvarianten im Überblick:

  • Statische Brandfallsteuerung: Fährt bei Brandauslösung immer in eine vordefinierte Etage, unabhängig vom Brandort.
  • Halbdynamische Brandfallsteuerung: Kombiniert feste Zielhaltestellen mit Informationen aus der Brandmeldeanlage.
  • Dynamische Brandfallsteuerung: Reagiert flexibel auf die aktuelle Brandentwicklung und steuert die Kabine entsprechend um.

Moderne Gebäude setzen meist auf dynamische Systeme, da diese eine gezielte Anpassung ermöglichen und somit ein höheres Maß an Sicherheit bieten.


Nachrüsten einer Brandfallsteuerung im Aufzug – Was ist zu beachten?

Eine Brandfallsteuerung kann in vielen Fällen nachgerüstet werden. Das ist besonders relevant bei älteren Aufzügen, die noch nicht über diese Sicherheitsfunktion verfügen.

Beim Nachrüsten müssen die technischen Gegebenheiten des Aufzugsystems sowie die aktuellen Brandschutzvorgaben beachtet werden. Häufig wird auch eine Modernisierung der gesamten Steuerungstechnik notwendig. Der E120 Brandschutz, der eine Feuerwiderstandsdauer von 120 Minuten bezeichnet, spielt dabei eine wichtige Rolle für die Kabelführung und Schachtisolierung.


Brandfallsteuerung im Aufzug: Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

Die rechtlichen Anforderungen an Brandfallsteuerungen im Aufzug sind in mehreren Normen und Vorschriften geregelt. Besonders wichtig ist die DIN EN 81-73, die das Verhalten von Aufzügen im Brandfall europaweit standardisiert.

Ergänzt wird diese Norm durch die jeweiligen Landesbauordnungen und spezifische Brandschutzkonzepte für das Gebäude. Auch die E120-Klassifizierung kann gefordert sein, wenn es um den baulichen Brandschutz geht. Wer einen Aufzug plant oder modernisiert, sollte daher frühzeitig einen Fachplaner für Brandschutz hinzuziehen.


FAQ – Häufige Fragen zur Brandfallsteuerung im Aufzug

Was versteht man unter einer Brandfallsteuerung beim Aufzug?


Eine Brandfallsteuerung ist eine sicherheitsrelevante Funktion, die im Brandfall automatisch aktiviert wird. Sie bringt die Aufzugskabine in eine sichere Position, öffnet die Türen und verhindert durch Sperrung von Bedienelementen eine weitere Nutzung.

Wann ist eine Brandfallsteuerung gesetzlich vorgeschrieben?


Eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wenn der bauliche Brandschutz dies erfordert. Dies gilt beispielsweise bei Hochhäusern, Sonderbauten, Krankenhäusern oder Gebäuden mit hohem Personenaufkommen.

Wie funktioniert eine dynamische Brandfallsteuerung genau?


Eine dynamische Brandfallsteuerung nutzt die Rückmeldungen der Brandmeldeanlage, um das Verhalten des Aufzugs in Echtzeit an den Brandort anzupassen. Dadurch werden gefährdete Etagen nicht mehr angefahren.

Ist es möglich, eine Brandfallsteuerung im Nachhinein zu installieren?


Eine nachträgliche Installation ist bei vielen Anlagen technisch machbar. Dafür müssen bestehende Steuerungen angepasst und alle brandschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Welche Normen gelten für Brandfallsteuerungen in Aufzügen in Deutschland?


Die DIN EN 81-73 bildet die zentrale Grundlage. Sie definiert das Verhalten von Aufzügen im Brandfall. Ergänzt wird sie durch landesspezifische Bauvorschriften sowie Anforderungen aus dem baulichen Brandschutz, wie z. B. die E120-Klassifizierung.



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