Die Frage, ob ein Aufzug Pflicht ist, betrifft Bauherren, Eigentümer und Modernisierer gleichermaßen. Sie ist nicht nur für den Komfort entscheidend, sondern auch für die Barrierefreiheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dabei gibt es klare Vorgaben in den Bauordnungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden können.
Ein Aufzug wird immer dann zur Pflicht, wenn bestimmte baurechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen – vor allem im Hinblick auf Barrierefreiheit und Erschließung von Geschossen. In den meisten Bundesländern gilt: Ab einer bestimmten Anzahl an Vollgeschossen oder bei der Nutzung durch die Öffentlichkeit ist ein Aufzug zwingend vorgeschrieben.
Ein typisches Beispiel sind Wohn- und Bürogebäude mit mehr als zwei oder drei Vollgeschossen, die ohne Aufzug nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen. Besonders in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Behörden oder Krankenhäusern ist ein Aufzug nicht nur Komfort, sondern ein gesetzlich geregeltes Muss.
Weitere Details sind in der Musterbauordnung zu finden.
In Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung (LBO), wann ein Aufzug vorgeschrieben ist. Für Wohngebäude gilt hier in der Regel: Ab drei Vollgeschossen muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein – und das bedeutet in den meisten Fällen die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs.
Bei öffentlichen Gebäuden, in denen regelmäßig Publikumsverkehr stattfindet, wird der Aufzug ebenfalls verpflichtend. Auch bei Umbauten und Modernisierungen kann die Bauaufsicht den nachträglichen Einbau verlangen, wenn dadurch die Barrierefreiheit erreicht wird.
Die aktuellen Regelungen sind in der Landesbauordnung Baden-Württemberg nachzulesen.
Der Einbau eines Aufzugs ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Nachrüstungen in Bestandsgebäuden. Eine Baugenehmigung wird vor allem dann erforderlich, wenn bauliche Veränderungen an der Tragstruktur oder an Rettungswegen vorgenommen werden müssen.
Zusätzlich müssen Aufzüge in Deutschland den Sicherheits- und Prüfpflichten unterliegen. Das bedeutet, dass sie vor der Inbetriebnahme und regelmäßig danach von einer zugelassenen Prüforganisation wie dem TÜV oder der DEKRA kontrolliert werden. Auch diese Prüfpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die benötigte Traglast hängt stark vom Gebäudetyp und dem vorgesehenen Einsatzzweck ab. Für ein typisches Mehrfamilienhaus sind Traglasten von 320 bis 630 Kilogramm üblich, was etwa vier bis acht Personen entspricht. In Bürogebäuden oder Hotels können höhere Werte sinnvoll sein, um den Andrang zu Stoßzeiten zu bewältigen.
In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen kommen meist Aufzüge mit einer Traglast von mindestens 1.000 Kilogramm zum Einsatz, um Krankenbetten sicher transportieren zu können. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der DIN EN 81-73 sowie weiteren Normen.
Ein Haus muss in der Regel dann mit einem Aufzug ausgestattet sein, wenn es mehr als zwei bis drei Vollgeschosse hat und von Menschen genutzt wird, die auf barrierefreien Zugang angewiesen sind. Auch bei öffentlichen Gebäuden oder bei einer Wohnnutzung mit älteren Bewohnern wird häufig der Einbau eines Aufzugs vorgeschrieben. Mehr Informationen dazu bietet die Seite mit den barrierefreien Bauvorgaben.
Ein Aufzug wird als Lastenaufzug eingestuft, wenn er vorrangig für den Transport von Gütern statt Personen vorgesehen ist. Diese Aufzüge sind oft größer, robuster und verfügen über eine deutlich höhere Traglast. Sie müssen speziellen technischen Anforderungen entsprechen, um schwere Lasten sicher zu bewegen. Technische Details dazu stehen in der Definition eines Lastenaufzugs.
Die Mindestgröße für einen barrierefreien Aufzug ist in der DIN 18040 festgelegt. Für die barrierefreie Nutzung mit Rollstuhl muss die Kabine in der Regel mindestens 1,10 Meter breit und 1,40 Meter tief sein. Bei Aufzügen, die auch Krankentragen aufnehmen müssen, sind größere Maße erforderlich.
Ein Spiegel ist nicht aus ästhetischen Gründen in manchem Aufzug Pflicht, sondern dient der Barrierefreiheit. Er ermöglicht es Rollstuhlfahrern, rückwärts aus der Kabine zu fahren, ohne sich drehen zu müssen. In barrierefreien Aufzügen ist er daher nach DIN-Vorgaben vorgeschrieben.
Nur für bestimmte Gebäude ist ein Aufzug Pflicht. In einigen Fällen kann auf den Einbau eines Aufzugs verzichtet werden – zum Beispiel bei kleinen Bestandsgebäuden, bei denen der Einbau technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ob eine Ausnahme möglich ist, entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Die Kriterien sind in den jeweiligen Landesbauordnungen nachlesbar.
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